Persönlich Erklärung der Abgeordneten Emilia “Milla” Fester, MdB zum Abstimmungsverhalten nach §31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu ZP 7 und 8, Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems, Drucksachen 20/12805:
In den vergangenen drei Jahren haben wir im Plenum des Deutschen Bundestags schon mehrfach die Themen Migration und Asyl debattiert. In meinen Augen ging es dabei leider viel zu oft nicht um das Wohl der Menschen, die bei uns Schutz und Zuflucht vor Krieg und Hunger suchen, sondern um Verschärfungen im Asylrecht, die es diesen Menschen noch schwerer machten, als sie es ohnehin schon hatten. Ich habe mich daher schon in der Vergangenheit entschieden, den entsprechenden Gesetzesentwürfen nicht zuzustimmen und werde dies auch heute wieder tun.
Das vorliegende Gesetz zur “Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems” sorgt in meinen Augen für unverhältnismäßige Härten, die auch durch die – durchaus sehr relevanten – Grünen Erfolge in den Verhandlungen des parlamentarischen Verfahrens nicht ausreichend entschärft werden konnten.
Einen Leistungsausschluss wie hier vorgesehen sehe ich grundsätzlich kritisch. Die eklatanten Leistungsstreichungen sind in meinen Augen unzumutbar. Ein existenzsicherndes Minimum an Unterhalt sollte niemandem verwehrt werden. Für mich als Kinder- und Jugendpolitikerin wiegen bei der Beurteilung des Gesetzes aber die Auswirkungen auf Minderjährige noch einmal besonders schwer.
Im endgültigen Entwurf sind Kinder nun zwar richtigerweise von Leistungskürzungen ausgeschlossen, nicht jedoch ihre Eltern. Diese Regelung kann in der Praxis eine erhebliche Unsicherheit für betroffene Kinder und Jugendliche schaffen. Kinder sind in hohem Maße abhängig von der Sicherheit ihrer Familie und der Bedingungen, unter denen sie leben. Deshalb müssen insbesondere Kinder und ihre Familien grundsätzlich von Leistungskürzungen ausgenommen werden. Die Folgen des aktuellen Gesetzesentwurfs für die einzelnen Lebensbereiche der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien bergen erhebliche Risiken für das Kindeswohl und die kindliche Entwicklung, zumal die UN-Kinderrechtskonvention in Artikel 3, Abs. 2 „Wohl des Kindes“ die Vertragsstaaten verpflichtet, dem Kind Schutz und Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind. Das Recht des jungen Menschen auf „Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (Paragraph 1 Abs. 1 SGB VIII) kann unter diesen Bedingungen nicht mehr sichergestellt werden. Das halte ich für untragbar. Der Vorrang des Kindeswohls muss greifen.
Die möglichen Konsequenzen nach Straftaten unter dem Jugendstrafrecht sind ein weiterer Punkt, der kritisch betrachtet werden muss. Die Schwellen, ab denen Freiheits- und Jugendstrafen ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründen, sollen mit diesem Gesetzesentwurf bei bestimmten Taten auf sechs Monate abgesenkt werden. § 54 Abs. 1 AufenthG sah ursprünglich zur Begründung eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses eine Schwelle von zwei Jahren vor. Die (wiederholte) Absenkung dieser Schwelle ist insgesamt nicht nachvollziehbar. Bei Straftaten, auf die das Jugendstrafrecht angewandt wird, scheint die Absenkung der Strafschwelle zu einer Ausweisung allerdings besonders drastisch. Freiheits- oder Jugendstrafen von drei bis sechs Monaten sind grundsätzlich keine Sanktionen für schwere Straftaten. Das Jugendstrafrecht wird zudem oftmals mit einem pädagogischen Ansatz angewandt, ergo sollte eine sechsmonatige Strafe auf keinen Fall zu einer Abschiebung führen können.
Ebenso nehme ich zur Kenntnis, dass u.a. die National Coalition Deutschland, UNICEF sowie das Deutsche Kinderhilfswerk in offenen Briefen erhebliche Bedenken aus kinderrechtlicher Perspektive geäußert haben und uns Abgeordnete aufgerufen haben, dem Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen.
Auch wenn der Titel es impliziert, führt dieses Gesetz nicht dazu, dass das Asylsystem oder die innere Sicherheit gestärkt würden. Vielmehr stellt es eine weitere Asylrechtsverschärfung mit unzumutbaren Härten dar und treibt die Spaltung der Gesellschaft weiter voran.
All diese Aspekte machen es mir nicht möglich, dem Gesetz zuzustimmen. Wir dürfen Menschen, die bei uns Asyl, also Schutz suchen, nicht durch unser Handeln in akute Gefahr bringen.
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auch schwarze Null genannt. So wird in Deutschland eine verfassungsrechtliche Regelung bezeichnet, um die Staatsverschuldung Deutschlands zu begrenzen, und verbindliche Vorgaben zur Reduzierung des Haushaltsdefizits macht.
die Menge der CO2-Emissionen aus menschengemachten Quellen, die noch freigesetzt werden kann, um mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit eine globale Erwärmung über eine definierte Grenze hinaus zu vermeiden. Etwa: Unser CO2-Spielraum bis zur Eskalation der Krise.
Die graue Energie eines Produktes ist die benötigte Energie für Herstellung, Transport, Lagerung, Verkauf und Entsorgung. Berücksichtigt werden auch alle Vorprodukte bis zur Rohstoffgewinnung, als auch der Energieeinsatz aller angewandten Produktionsprozesse.
Bezeichnet die Rückausschüttung der zusätzlichen Einnahmen durch die CO2-Steuer/den CO2-Preis. Soll heißen, die gesammelten Steuereinnahmen werden zu gleichen Teilen an die Bevölkerung zurück gezahlt. Das macht eine CO2-Steuer sozial verträglich.
Wenn ihr darüber mehr erfahren wollt, wie die CO2-Bepreisung und Klimadividende funktionieren soll, kann ich Euch dieses Video sehr ans Herz legen; speziell ab 11:34 Min, da geht es um die Klimadividende.
ist eine Vereinbarung von 195 Vertragsparteien der Vereinten Nationen mit dem Ziel: Klimaschutz.
Für mehr Informationen, kann ich Euch diesen Text des Bundes-Umweltministeriums empfehlen.
heißt zu Deutsch erst einmal „Ausstoß“. Worum es hier geht, sind speziell Treibhausgas-Emissionen, also CO2 und ähnliche Gase, die durch die Verbrennung verschiedener kohlenstoffhaltiger Materialien wie Kohle, Diesel und Benzin, Erdgas, Holz oder Flüssiggas entstehen und „ausgestoßen“ werden.
Warum das gefährlich ist; in aller Kürze:
Die Lufthülle unseres Planeten besteht aus verschiedenen Gasen, die über vielfältige Funktionen und Prozesse zu einem komplexen chemischen System verknüpft sind. Emission von Treibhausgasen ist per se nicht schlimm, jedoch emittieren wir Menschen seit der industriellen Revoulution so ungleich viel, dass das atmosphärische Gleichgewicht gestört wird. Und daraus folgt ein Anstieg der globalen Temperatur – die Erderhitzung.
ist ein Handlungsprinzip zur Ressourcen-Nutzung, bei dem eine dauerhafte Bedürfnisbefriedigung durch die Bewahrung der natürlichen Regenerationsfähigkeit der beteiligten Systeme (vor allem von Lebewesen und Ökosystemen) gewährleistet werden soll. Nachhaltigkeit umfasst als Begriff sowohl die Schonung von Umwelt und Natur als auch die Ökonomie und Soziales. So umfassen die 17 „Ziele für nachhaltige Entwicklung“politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen (UN) zur Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene weltweit.
Ein redaktioneller Kommentar: Ich nutze das Wort Klimawandel nicht mehr. Wandeln tut sich das Klima unentwegt. Die Krise, der wir entgegenblicken und in der wir schon mittendrin stehen, ist mehr als ein Wandel. Die Klimakrise ist Menschen gemacht und es handelt sich um eine abnormale Erhitzung, die gravierende Folgen nach sich ziehen wird.
bezeichnet man ein häufig auf Stereotypen und äußerlichen Merkmalen basierendes Agieren von Polizei-, Sicherheits-, Einwanderungs- und Zollbeamten, nach dem eine Person anhand von Kriterien wie Rassifizierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder nationaler Herkunft als verdächtig eingeschätzt wird und nicht anhand von konkreten Verdachtsmomenten gegen die Person.
Der gesellschaftliche Maßstab, der sagt Geschlechter seien „Mann und Frau“, diese gehörten zusammen und hätten die gesellschaftlichen Aufgaben „Lohn- und Fürsorge-Arbeit“ im konservativen Sinne aufzuteilen.
Das Bild der Eheleute mit Mann im Büro und Frau am Herd ist ein Paradebeispiel für Heteronormativität.
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn Ärzte oder auf Grund Gesetzes anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichtet werden, welche Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 vorzunehmen.
(3) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Tat gegenüber Ärzten oder Personen, die zum Handel mit den in Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Mitteln oder Gegenständen befugt sind, oder durch eine Veröffentlichung in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern begangen wird.
(4) Absatz 1 gilt nicht, wenn Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen
(1) Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen. Das Nähere regelt das Schwangerschaftskonfliktgesetz.
(2) Die Beratung hat nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle zu erfolgen. Die Beratungsstelle hat der Schwangeren nach Abschluß der Beratung hierüber eine mit dem Datum des letzten Beratungsgesprächs und dem Namen der Schwangeren versehene Bescheinigung nach Maßgabe des Schwangerschaftskonfliktgesetzes auszustellen. Der Arzt, der den Abbruch der Schwangerschaft vornimmt, ist als Berater ausgeschlossen.
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Beschreibt die Aufgabe – etwa von Medien oder der Politik – unsere Gesellschaft als plural anzuerkennen und diese Diversität sichtbar zu machen und zu fördern. Die Vielfaltssensibilität ist darauf ausgelegt staatliche Regelungen stets so auszugestalten, dass sie nicht nur auf den Prototyp des „Normmenschen“ (weiß, heterosexuell, nicht-behindert, mittelalt, christlich orientiert, cis-männlich, aus der Mittelschicht, mit deutschem Pass) ausgelegt ist, sondern auch auf minorisierten Menschengruppen zutrifft und ihre Wirkung entfalten kann.
etwa „zur Minderheit gemacht werden“ oder „als minderwertig angesehen werden“. Eine Minderheit ist ein numerisch geringerer Teil einer Gesamtheit, der sich durch personale oder kulturelle Merkmale von der Mehrheit unterscheidet. Minorisiert sind Gruppen von Menschen, die aufgrund von Merkmalen, wie Sprache, Ethnie oder Religion, doch auch Moral-Vorstellungen, sexuelle Identität oder soziale Funktion, gesellschaftlich exklusiviert und hierdurch zur Minderheit erklärt werden.
aus dem Griechischen für neu-freiheitlich. Wie der Klassische Liberalismus strebt diese wirtschaftsliberale Idee eine freiheitliche, marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung an. Eingriffe des Staates auf die Wirtschaft sollen laut dieser Idee auf ein absolutes Minimum gesenkt werden. Ein Leitsatz des Neoliberalismus lautet: „Alle sind ihres eigenen Glückes Schmied*in“.
Ich beschreibe hier Eigenschaften, die in der modernen Wirtschaft als Führungsqualität angesehen werden. Einen eindrucksvollen Beleg dafür, dass gerade die übersteigerten Attribute einen Menschen erfolgreich machen, boten die Psychologen Cynthia Mathieu, Craig S. Neumann, Robert D. Hare und Paul Babiak.
Eine weitere empfehlenswerte Ableitung und Kontextualisierung des Patriarchats findet sich beispielsweise in Karen Duves Essay „Warum die Sache schiefgeht“ (ISBN-10 : 3869711000)
bezeichnet die Übereinstimmung von Geschlechtsidentität und dem Geschlecht, das einer Person bei der Geburt zugewiesen wurde. Cis steht hier im Unterschied zu Transgender-Personen (trans: „jenseitig, darüber hinaus“).
Hier wird bald Millas Lobby-register zu finden sein.
Informationen zu einer/einem:
Du bist schwanger und willst es (vielleicht) nicht mehr sein? – Dann brauchst Du eine unterstützende und respektvolle Gesprächspartner*in. Mit dieser Situation solltest Du nicht allein sein: sprich mit Freund*innen, Deiner Familie oder Partner*in. Eine vertrauliche aber unabhängige Beratung kannst Du auch in einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in deinem Ort suchen. Wo diese sind, findest du mit einer einfachen Googlesuche heraus.
Und falls Du gern anonym bleiben willst, kannst du auch beim Hilfetelefon: „Schwangere in Not“ anrufen: 0800 40 40 020.
Wichtig ist, dass dies Deine Schwangerschaft ist und es dementsprechend auch Deine Entscheidung ist, abzubrechen oder es nicht zu tun. Beratungen können zum Fortsetzen der Schwangerschaft ermutigen, sollten Dich aber auf keinen Fall unter Druck setzen. Und auch andersherum, kann die Beratung Dich darin bestärken, einen Abbruch vorzunehmen; lass diese Entscheidung aber niemanden anders für Dich treffen als Dich selbst!
Denn Du musst für dich entscheiden, ob du ein Kind möchtest oder es mindestens austragen willst – oder ob du mit der Entscheidung, jetzt kein Kind auszutragen und/oder zu erziehen, leben kannst. Niemand anderes kann entscheiden, was für dich richtig ist.
Hier erfährst du ein paar Basics zu den Methoden und zu Deiner rechtlichen Lage in Sachen Schwangerschaftsabbrüchen.
Es gibt zwei medizinische Methoden, wie eine Schwangerschaft abgebrochen werden kann.
Beide Methoden verlaufen meistens ohne Komplikationen. Über alle Risiken und Nebenwirkungen wirst Du vorher natürlich trotzdem von Gynäkolog*innen aufgeklärt.
Wichtig ist, dass Du NICHT versuchst, deine Schwangerschaft selbst zu beenden! Das ist gefährlich und nicht nötig!
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche straffrei, wenn du vorher eine Beratung in der staatlichen Schwangerschaftskonflikberatungsstelle in Anspruch genommen hast.
Dort kann Dir sicher auch bei der möglichen Auswahl von Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, geholfen werden.
Deine Krankenkasse übernimmt Abtreibungen nur dann, wenn der Abbruch nach einer Vergewaltigung erfolgt oder aus medizinischen Gründen unabdingbar ist. Deshalb müssen die meisten Schwangeren, die abbrechen wollen mit Kosten rechnen. Die „Abtreibungspille“ etwa kostet zwischen 200 und 300 €.
Für tiefergehende Informationen, kannst Du sehr gut auf der Website von profamilia weitersuchen. Dort wird umfassend informiert und kann schließlich auch individuell weiterberaten werden.
Übrigens:
Ich habe meine Info-Zusammenstellung für diese Website mit einer Medizinstudentin und einer Juristin ge-fact-checked. :)
Mit Mündigkeit wird seit der Philosophie der Aufklärung ein innere und äußere Vermögen zur Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Mündigkeit ist ein Zustand der Unabhängigkeit. Sie besagt, dass man für sich selbst sprechen und sorgen kann. Mündigkeit wird oft mit dem Begriff der Emanzipation in Zusammenhang gebracht.
ein System von sozialen Beziehungen, maßgebenden Werten, Normen und Verhaltensmustern, das von Vätern und Männern geprägt, kontrolliert und repräsentiert wird.
Die Frauenquote bezeichnet eine geschlechterbezogene Quotenregelung bei der Besetzung von Gremien oder Stellen. Der angestrebte Zweck der Frauenquote ist die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur. Eine Quote könnte etwa sein, dass mindestens 80 % aller Vorstandsmitglieder eines Vereins weiblich sein müssen.
Über dieses Thema werde ich auf dieser Website noch einen Blogeintrag schreiben, also stay tuned!
beschreibt die Überschneidung und Gleichzeitigkeit von verschiedenen Diskriminierungskategorien gegenüber einer Person. Eine Frau, die Kopftuch trägt etwa, erfährt eine andere Art von Sexismus als eine Frau ohne, weil sich ihr gegenüber sexistische Ressentiments mit solchen des anti-muslimischen Rassismus paaren. Diese “Intersektionalität” führt zu anderen, teilweise schlimmeren Ausgrenzungen.
bezeichnet Vorurteile oder Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft oder der sozialen Position und richtet sich überwiegend gegen Angehörige einer „niedrigeren“ sozialen Klasse; also Menschen, die in Armut leben.
Die strukturelle Diskriminierung aufgrund der vermuteten Herkunft eines Menschen anhand äußerer Merkmale, wie Aussehen, Kleidungsstil, Körpergröße oder Sprache. Rassisten beurteilen alle Menschen, die ihren eigenen Merkmalen möglichst ähnlich sind, grundsätzlich als höherwertig, während alle anderen (oftmals abgestuft) als geringerwertig diskriminiert werden.
Die Diskriminierung aufgrund des (scheinbaren) Alters. Der Ageismus geht davon aus, dass es eine Altersspanne im Leben gibt, in dem ein Mensch am „besten“ ist (etwa 35 – 60). Jüngeren oder Älteren werden Wesenszüge wie Selbstbestimmtheit oder Vernunft abgesprochen, was zu strukturellen Diskriminierungen führt.
Die strukturelle Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Sexismus folgt der Vorstellung, dass das männliche Geschlecht allen anderen überlegen sei und leitet daraus Ungleichbehandlungnen ab oder fördert sich selbst bestätigende Vorurteile.
Die Klimaerhitzung, als größte Krise unserer Zeit, stellt das Versprechen eines guten, gerechten Lebens für alle als Unmöglichkeit dar. Wir wissen es alle: Diese Zukunft ist wegen falscher Kompromisse und Tatenlosigkeit noch immer in höchster Gefahr. Die Erde, ihre Ressourcen und Lebewesen fallen der katastrophalen Ausbeutung unserer natürlich Lebensgrundlagen zum Opfer. Schon heute auf Kosten etlicher Inselstaaten, den Sahara-Ländern, Australien, Kalifornien, der Arktis, der Permafrostböden in Sibirien, quasi ganz Südostasien – aber vor Allem den Menschen und schützenswerten Lebewesen, die dort leb(t)en.
Mal anders ausgedrückt: Die Menschheit schafft sich ab und die Ersten, die untergehen, sind die Ärmsten, die Diskriminierten und die Zukünftigen, also die folgenden Generationen.
Und dabei wissen wir bereits seit Jahren, wie wir es schaffen könnten, die Klimakrise und ihre katastrophalen Folgen zu begrenzen. Es braucht einen Wandel in der ganzen Gesellschaft, hin zu einem nachhaltigen Leben im Einklang mit den natürlichen Ressourcen. Eine klimaneutrale Welt muss auch gar nicht ungemütlich oder entbehrungsreich sein. Im Gegenteil: eine klimaneutrale Zukunft birgt schöne, naturnahe Begegnungsorte, leckere regionale Gerichte und eine gesunde Gesellschaft. Diese Ideen für ein klimaneutrales Leben werden viel besprochen, im Privaten – soweit ökonomisch möglich – umgesetzt und vor Allem befürwortet. Aber immer und immer wieder, wurde der Moment in der Politik verpasst, das schier unendlich Wachstum unserer Emissionen einzudämmen
Deshalb ist es jetzt umso wichtiger zu betonen: das Pariser Klimaabkommen ist nicht verhandelbar! – Was völkerrechtlich schon seit 2015 bindend ist, muss jetzt Einzug in die große Politik finden: Das 1,5-Grad-Ziel können wir schlicht nicht auf Einzelne abwälzen. Es braucht hier politische Entscheidungen, Druck und neue Infrastrukturen, große Ideen und gesellschaftliche Transformationsprozesse. Neben dem obligatorischen Kohleausstieg, braucht es die CO2-Steuer mit sozialer Klimadividende, neue, erneuerbare Energie- und Wärmekonzepte, eine gemeinwohlorientierte Wirtschaft, die Abkehr von der industriellen Massentierhaltung und Landwirtschaft, energiesanierte Gebäude und neue Technologien, die uns Bauen und Entwickeln ohne die Entstehung von grauer Energie erlauben. Und natürlich müssen wir all diesen Wandel demokratisch abbilden, Hand in Hand mit Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Sagen wir, wie es ist: Wir wissen eigentlich schon längst, wie es gehen kann und auch, wie viel Zeit und Emissions-Budget wir noch haben, um den Wandel zu vollziehen. Der Weltklimarat etwa gab schon in seinem Sonderbericht 2018 bekannt, dass wir weltweit noch 420 Gigatonnen CO2 (und Äquivalente) emittieren dürften, bis wir das 1,5-Grad-Ziel gerissen hätten. wir bis Wir müssen es nur beim Namen nennen und dieses Klima-Budget festschreiben, verbindlich machen und es als Leitlinie an unser politisches Handeln anlegen. Und wir müssen endlich damit aufhören, finanziell an Zukunftsprojekten herumzusparen: In Anbetracht der Investitionen, die wir für den Klimaschutz brauchen, gerade um ihn international und auch national sozial erträglich zu gestalten, ist die Schuldenbremse auf allen Ebenen unhaltbar.
Gerade in Anbetracht der internationalen Folgen der Klimakrise müssen aber auch jetzt schon Abwägungen bezüglich bereits eintretender und kommender Klimafolgeschäden getroffen werden. Mir ist dabei eines besonders wichtig: Wir müssen allen Menschen, die aufgrund der Klimakrise ihre Heimat verlassen müssen, alle staatsbürger(*innen)lichen Rechte eines europäischen Landes ihrer Wahl zusprechen. Wir brauchen diesen sogenannten Klimapass, um die Verantwortung für eine krisengeschüttelte Menschheit und die individuellen Schicksale zu tragen, für deren Elend wir durch koloniale Zusammenhänge, andauernde Ausbeutung und haltlosen Turbokapitalismus zu unseren Gunsten mitschuldig sind. Über das Thema Klimapass und die internationale Solidarität in Bezug auf die Klimakrise werde ich noch einen Blogeintrag veröffentlichen. Wenn dich das also interessiert: Stay tuned!
Diese Vorherrschaft des Mannes heißt Patriarchat. Und das sorgt für ein Machtverhältnis, das nicht nur per se cis Männer bevorzugt, sondern auch vermeintlich männliche Verhaltensweisen reproduziert: ungesunder Egoismus, respektlose Dominanz oder auch knallhartes Durchsetzungsvermögen, brenzlige Risikobereitschaft, übersteigertes Selbstvertrauen und unbegrenzte Einsatzbereitschaft. Sie prägen das Bild der selbsternannten Elite unserer Gesellschaft. Schlimmer noch: Sie setzen sich im neoliberalen System nicht nur durch, sie verhindern durch teils gewaltvolle oder schlicht strukturell diskriminierende Verhaltensweisen aktiv das Erstarken von minorisierten Gruppen und dieser Männlichkeit widerstrebenden Charakterzüge, wie Empathie, Sanftmut, Selbstlosigkeit.
Für die Emanzipation und Stärkung derer, die momentan noch durch das bestehende System minorisiert werden, brauchen wir auch bundesweit ein vielfaltsensibles Parité-Gesetz, also ein Gesetz, das dafür sorgt, dass alle Geschlechter zu gerechtem Anteil in den Parlamenten vertreten sind.
Durch verbindliche Quoten und starke Strukturen für die Antidiskriminierung kann dieses Machtgefüge aufgebrochen werden und Einfluss, Kapital sowie Wertschätzung umverteilt werden. Über all diese Ideen lässt sich bekanntlich streiten, warum ich sie für richtig und wichtig halte, werde ich in den kommenden Monaten in einem eigenen Blogeintrag erklären. Also Stay tuned! Ich streite für die Veränderung der gegebenen Umstände hin zu einer Gesellschaft, in der nicht Egoismus sondern Empathie das maßgebliche Kriterium für gute Führung ist. Und ich kämpfe für eine Welt, in der die sogenannte Care-Arbeit, ob bezahlt (z.B. Pflegeberufe) oder unbezahlt (z.B. Kindererziehung), als echte, harte Arbeit anerkannt, wertgeschätzt und angemessen entlohnt, sowie gleichmäßig auf die Geschlechter verteilt wird.
Das gilt in Bezug auf ihre Lebensgestaltung, ebenso wie auf ihren eigenen Körper. Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen durch § 218 im Strafgesetzbuch steht dem entgegen. Dieser Paragraph und die die darauffolgenden §§ 219 und 219a, die den freien Informationszugang, sowie die ergebnisoffene Beratung im Falle eines Schwangerschaftskonflikts verbieten, stehen im Widerspruch zur Entscheidungsfreiheit und körperlichen Selbstbestimmung von Schwangeren. Deshalb ist für mich ein notwendiger Schritt, die §§ 218 bis § 219b ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Schwangerschaftsabbrüche sind zuallererst medizinische Eingriffe und sollten auch dementsprechend betrachtet und reguliert sein.
Wir Frauen müssen uns im Kampf gegen das Patriarchat mit allen zusammen tun, die die gleichen Kampf gegen die Diskriminierung des Patriarchats kämpfen, wie wir: Lesben, Schwule, Bi-Sexuelle, trans*, inter, queere Personen (LSBTIQ*) und andere Menschen, die durch das heteronormative Raster fallen, sind wichtige Verbündete für den Kampf gegen Genderstereotypen. Wir müssen lernen, uns gegenseitig glänzen zu lassen, unsere Existenz und unsere Emanzipation sichtbar zu machen und gemeinsam queerfeministische Erfolge zu feiern. Denn genau das ist Queerfeminismus für mich: Anerkennen, dass Menschen so und anders sind, gemeinsame Kämpfe gemeinsam kämpfen und geschlossen dafür eintreten, dass Stereotype nicht mehr sind als eine Erfindung, aber mit diskriminierenden Folgen, die es abzuschaffen gilt. Hier steht auch der Staat in der Pflicht: Aus Artikel 3 unseres Grundgesetzes lässt sich eine staatliche Schutzpflicht für Menschen mit Diskriminierungserfahrung folgern und dadurch den Auftrag an staatliche Institutionen, bestehende Ungleichheiten durch passende Maßnahmen auszugleichen. Diese Aufgabe müssen wir ernst nehmen. Dies gilt nicht nur für Frauen und LSBTIQ*, sondern für alle Menschen, die durch das bestehende System ausgegrenzt und kleingehalten werden. Beispielsweise müssen wir aktiv gegen Racial Profiling vorgehen, in vielfaltssensible Bildungsarbeit investieren und die Selbstbestimmungsrechte von geistig sowie körperlich Beeinträchtigten stärken.
Mir ist wichtig zu betonen, dass verschiedene Diskriminierungsformen nicht im luftleeren Raum stehen. Rassismus oder Klassismus gehen beispielsweise oftmals Hand in Hand mit Sexismus und wirken sich auf Individuen unterschiedlich aus. Eine Frau, die Kopftuch trägt, erfährt eine andere Art von Sexismus als eine Frau ohne, weil sich ihr gegenüber sexistische Feindseligkeit mit solchen des anti-muslimischen Rassismus paaren. Diese Intersektionalität führt zu anderen, teilweise schlimmeren Ausgrenzungen. Deshalb muss Feminismus immer solidarisch sein!
Insgesamt lässt sich urteilen: Feminismus geht uns alle an, es geht um die Befreiung aller Menschen. Es geht um Emanzipation von Gender-Zwängen und festgefahrenen Normen, hin zur freien Wahl, selbstbestimmter Entwicklung und Gleichstellung aller.
Wir jungen Menschen bringen neue Perspektiven auf Politik und Gesellschaft mit, haben frische Ideen und andere Handlungsoptionen. Wir können in Zukunftsfragen den entscheidenden Druck machen und uns mit lauten Stimmen für eine bessere Welt einsetzen: Denn es geht um unsere Welt, unsere notwendigen Veränderungen und unsere Zukunft.
Das politische Klima für gute Zukunftspolitik braucht diesen Druck unserer jungen Generation, unsere Betroffenheit, unsere lauten Stimmen und unsere Einsatzbereitschaft für den Wandel. Es braucht unseren Mut, unsere Radikalität und unsere Kreativität: Die Power unserer guten Ideen.
Es ist ein Unding, dass willkürliche Wahlaltersgrenzen darüber bestimmen wollen, wer in dieser Gesellschaft „vernunftbegabt“ sei. Ich werde mich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass gerechte Teilhabe junger Menschen in allen demokratischen Feldern gelebte Praxis wird: Wir brauchen effektive Mittel zur Beteiligung, durch schlagkräftige Jugendparlamente und/oder Beiräte junger Menschen, wir brauchen flächendeckende Demokratiebildung und natürlich die Abschaffung von Wahlaltersgrenzen. Es wird Zeit, dass endlich auch diejenigen bei Zukunftsfragen mitbestimmen können, die in ihr wohnen.
Über das Thema Wahlaltersgrenzen werde ich in den kommenden Wochen noch einen eigenen Blogeintrag schreiben. Also, wenn Euch das tiefergehend interessiert: Stay tuned!
Denn die strukturelle Diskriminierung aufgrund des Alters – Ageismus genannt – ist für Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsenen nicht nur in Bezug auf ihre Herabwürdigung und das Absprechen von Rationalität und Weisheit ein Problem. Sie ist auch Gradmesser für den Politikstil in allen Bereichen.
Auf jeden Fall würde “jugendgerechte” Politik eine echte Veränderung in der politischen Kommunikation bewirken: Viele Betrachtungen von gesellschaftlichen Zusammenhängen werden in der Politik stark intellektuell und akademisch verfasst: “Jurist*innen-Deutsch” wird das dann genannt, oder die Fachsimpelei wird auf die wissenschaftliche Herleitung geschoben. Die Vermittlungsposition, die die Politik inne hat, fordert aber eigentlich gerade Abgeordnete und Parteien dazu auf, komplexe Sachverhalte so zu formulieren, dass sie verständlich sind. Politik ist die Instanz unseres Zusammenlebens, die die gemeinsamen Regeln für alle Menschen festlegt. Sie strukturiert uns alle – deshalb sollte sie nicht unverständlich und ausschließlich „Expert*innen-Sache“ sein. Wir brauchen einen einfachen Einstieg, echte Vorbilder für alle, Mitmachmöglichkeiten und vor allem eine Sprache, die wir alle verstehen können. – Davon profitieren nicht nur junge Menschen, sondern weite Teile der Bevölkerung.
Politik für die junge Generation oder auch familiengerechte Politik kann aber auch einfach nachhaltig zukunftsweisende Veränderungen mit sich bringen. In unserem Grundgesetz beispielsweise spielen Kinder bisher keine eigenmächtige Rolle, sie werden vielmehr als “Regelungsgegenstand” ihrer Eltern definiert. Dementsprechend fehlen hier substanzielle Schutzrechte sowie das Recht auf Selbstbestimmung und Freiheit. Wir brauchen endlich starke Kinderrechte im Grundgesetz! Nicht nur, dass dies längst überfällig ist: Durch eine solche Ergänzung hätten das Wohl des Kindes bei staatlichen Entscheidungen ein größeres Gewicht; würde sogar zur staatlichen Pflicht werden. Sie würde Anlass liefern, beispielsweise konsequenter gegen die Klimakrise vorzugehen, die derzeit größte Frage der Generationengerechtigkeit, aber auch gegen ungerechte Bildungschancen oder sexuellen Missbrauch. Natürlich werden die Klimakrise, Bildungsungerechtigkeit und häusliche Gewalt nicht nur durch neue Kinderrechte beseitigt sein. Sie müssen durch eigene Lösungen und Strategien bekämpft werden, aber die Verankerung einer staatlichen Schutzpflicht könnte eine neue Anlässe bieten, sich den Themen anzunehmen. – Natürlich auch im Kampf gegen Kinderarmut. Hier möchte ich mich explizit für die Einführung der Kindergrundsicherung einsetzen. Dass immer noch jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut aufwachsen muss, ist eine Katastrophe! Deshalb unterstütze ich die Forderung nach einem einheitlichen Garantiebetrag für jedes Kind, der das derzeitige Kindergeld ablöst und aufstockt, plus den ergänzenden und variablen GarantiePlus-Betrag für einkommensschwache Familien.
Mehr Informationen zu dieser konkreten Idee, gibt es hier. Wir müssen gemeinsam sicherstellen, dass auch wirklich alle Kinder mit guten Chancen in ihr Leben starten können.
Denn wir, die “Jugend von Heute”, sind die Gestalter*innen von morgen – auch heute schon! Wir sollten geschützt, gestützt und unterstützt werden.