Datenschutz

Datenschutzerklärung

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an uns. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für das Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) Frau Emilia Fester. Eine Nutzung unserer Internetseiten ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Teams über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für das Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) Frau Emilia Fester geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchten wir die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.

Das Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) Frau Emilia Fester hat als für die Verarbeitung Verantwortliche zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen an uns zu übermitteln.

1. Begriffsbestimmungen

Die Datenschutzerklärung des Mitglieds des Deutschen Bundestages (MdB) Frau Emilia Fester beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll für die Öffentlichkeit, unsere Website-User und Kooperations-Partner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.
Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung Begrifflichkeiten, die in der DGSVO-Grundverordnung, Art. 4 definiert werden.

2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:

Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) Frau Emilia Fester

Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland

+49 (0) 30 227 723 53
emilia.fester@bundestag.de

www.emiliafester.com

3. Cookies

Die Internetseiten des Mitglieds des Deutschen Bundestages (MdB) Frau Emilia Fester verwenden Cookies. Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden.

Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.

Durch den Einsatz von Cookies kann das Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) Frau Emilia Fester den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären. Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers optimiert werden.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels der Cookie-Einstellungen individualisieren und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar.

Elementor Page-Builder: Um der Informationspflicht nach DSGVO Artikel 13 nachzukommen, weisen wir unsere Nutzer darauf hin, dass der verwendetet PageBuilder Elementor einen Local Storage und Session Storage verwendet. Local Storage und Session Storage sind in diesem Fall dafür zuständig, dass Popups, Sitebars etc. nicht erneut angezeigt werden, sodass der Besucher die Website ungestört nutzen kann. Bei Elementor handelt es sich um ein lokal installiertes Plugin. Hierbei findet keine Datenübertragung an Dritte statt.

Instagram-Feed: Zur Einbindung unseres Instagram-Feeds nutzen wir das Plugin Smash Balloons. Dieses kann eine Nachverfolgung von Daten ermöglichen. In den Widget-Einstellungen wurde dies deaktiviert. Seit den Versionen 2.0 (kostenlos) und 5.0 (Pro) verwendet das Instagram-Plugin keine Cookies, um personenbezogene Daten zu speichern. Es werden keine Anfragen von Drittanbietern gestellt, um Bilder anzuzeigen. 

4. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

Die Internetseite des Mitglieds des Deutschen Bundestages (MdB) Frau Emilia Fester erfasst keine allgemeinen Daten und Informationen.

Die per mail-Kontakt an uns individuell übersendeten Daten (Anfragen/ Bewerbungsunterlagen) werden vertraulich behandelt, nur für den Zeitraum der Kommunikation digital genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss der Kommunikation werden diese wieder gelöscht.

5. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

6. Rechte der betroffenen Person

Sie können unter der oben genannten Adresse Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder die Löschung (Art. 17 DSGVO) Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe (Art. 20 DSGVO) der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.

Die uns von Ihnen erteilte Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bitte beachten Sie, dass in diesem Falle eine weitere Bearbeitung eines Anliegens unter Umständen nicht mehr möglich ist.

Sie haben ferner das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, rechtmäßigen und auf gesetzlicher Grundlage erfolgenden Datenverarbeitungen zu widersprechen. Das Widerspruchsrecht besteht nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, welches Ihren Interessen überwiegt oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

7. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Instagram

Die für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Dienstes Instagram integriert. Instagram ist ein Dienst, der als audiovisuelle Plattform zu qualifizieren ist und den Nutzern das Teilen von Fotos und Videos und zudem eine Weiterverbreitung solcher Daten in anderen sozialen Netzwerken ermöglicht.

Betreibergesellschaft der Dienste von Instagram ist die Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2 Ireland.

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Instagram können unter https://help.instagram.com/155833707900388 und https://www.instagram.com/about/legal/privacy/ abgerufen werden.

8. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von YouTube

Die für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von YouTube integriert. YouTube ist ein Internet-Videoportal, dass Video-Publishern das kostenlose Einstellen von Videoclips und anderen Nutzern die ebenfalls kostenfreie Betrachtung, Bewertung und Kommentierung dieser ermöglicht. YouTube gestattet die Publikation aller Arten von Videos, weshalb sowohl komplette Film- und Fernsehsendungen, aber auch Musikvideos, Trailer oder von Nutzern selbst angefertigte Videos über das Internetportal abrufbar sind.
Betreibergesellschaft von YouTube ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin, D04 E5W5, Ireland.
Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch die für die Verarbeitung Verantwortliche betrieben wird und auf welcher eine YouTube-Komponente (YouTube-Video) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige YouTube-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden YouTube-Komponente von YouTube herunterzuladen. Weitere Informationen zu YouTube können unter https://www.youtube.com/yt/about/de/ abgerufen werden. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhalten YouTube und Google Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.
Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei YouTube eingeloggt ist, erkennt YouTube mit dem Aufruf einer Unterseite, die ein YouTube-Video enthält, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch YouTube und Google gesammelt und dem jeweiligen YouTube-Account der betroffenen Person zugeordnet.
YouTube und Google erhalten über die YouTube-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei YouTube eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person ein YouTube-Video anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an YouTube und Google von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem YouTube-Account ausloggt.
Die von YouTube veröffentlichten Datenschutzbestimmungen, die unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ abrufbar sind, geben Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch YouTube und Google.
10. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient uns als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen.

Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 Abs. 1 S.1 lit, e beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses an unserer Arbeit oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden.

9. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient uns als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen.

Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 Abs. 1 S.1 lit, e beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses an unserer Arbeit oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden.

10. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

11. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

12. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Team mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

13. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Verantwortungsbewusst verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

Entwickelt von den LegalTech Spezialisten von Willing & Able, die auch das System für elektronische Verträge entwickelt haben. Die Texte des Datenschutzerklärungs-Generators wurden von Prof. Dr. h.c. Heiko Jonny Maniero und Rechtsanwalt Christian Solmecke erstellt und publiziert.

Ihr habt noch Fragen dazu?

Dann mailt mir diese doch einfach.
Ich freue mich auf eure Nachrichten.

Cookie
Einstellungen

Als Website-Besucher kannst du hier den Verlauf deiner Einwilligung für das Setzen von Cookies einsehen. Du kannst diese Einwilligung ändern oder ihr jederzeit widerrufen. 

Bündnisse

Gemeinsam sind wir stark!

Uns ist es wichtig in unsere politische Arbeit die Stimmen von zivilgesellschaftlichen Gruppen einzubeziehen und in engem Austausch mit Bewegungen zu arbeiten. Wir freuen uns deshalb insbesondere, wenn zivilgesellschaftlichen Gruppen und aktive Einzelpersonen uns schreiben.

Lust auf einen Austausch?

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Praktikant*innen

Wir brauchen eure Unterstützung.

Briefe schreiben, E-Mails beantworten, Informationen zusammenstellen – das sind klassische Büroaufgaben. Bei uns gibt es VIEL, VIEL MEHR und zwar Jugendpolitik hautnah mitzuerleben.

Du interessierst dich für ein Praktikum im Team Milla? In Hamburg und in Berlin bieten wir dir Einblicke in die Arbeit unseres Teams. Ingesamt ermöglichen wir unseren Bewerber*innen pro Jahr zwei Schüler*innenpraktika und zwei Praktika-Aufenthalte im Rahmen des Studiums oder zur Orientierung nach dem Schulabschluss.

Dafür kannst du dich mit einer Initiativbewerbung an uns wenden.

Datenschutz
Deine an uns übermittelten Daten werden nur für den Zeitraum des individuellen Bewerbungsprozesses intern verwendet und werden nicht an Dritte weiter gegeben. Danach werden deine Daten wieder gelöscht. 

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Milla Meme Querdenker
Milla Meme Speisekarte im Bundestag
Milla Meme - Fraktionssitzung
Milla Meme Sichtweisen auf die Arbeit einer Bundestags-Abgeordneten

Schuldenbremse

auch schwarze Null genannt. So wird in Deutschland eine verfassungsrechtliche Regelung bezeichnet, um die Staatsverschuldung Deutschlands zu begrenzen, und verbindliche Vorgaben zur Reduzierung des Haushaltsdefizits macht.

Emissions-Budget

die Menge der CO2-Emissionen aus menschengemachten Quellen, die noch freigesetzt werden kann, um mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit eine globale Erwärmung über eine definierte Grenze hinaus zu vermeiden. Etwa: Unser CO2-Spielraum bis zur Eskalation der Krise.

Graue Energie

Die graue Energie eines Produktes ist die benötigte Energie für Herstellung, Transport, Lagerung, Verkauf und Entsorgung. Berücksichtigt werden auch alle Vorprodukte bis zur Rohstoffgewinnung, als auch der Energieeinsatz aller angewandten Produktionsprozesse.

Klimadividende

Bezeichnet die Rückausschüttung der zusätzlichen Einnahmen durch die CO2-Steuer/den CO2-Preis. Soll heißen, die gesammelten Steuereinnahmen werden zu gleichen Teilen an die Bevölkerung zurück gezahlt. Das macht eine CO2-Steuer sozial verträglich. 

Wenn ihr darüber mehr erfahren wollt, wie die CO2-Bepreisung und Klimadividende funktionieren soll, kann ich Euch dieses Video sehr ans Herz legen; speziell ab 11:34 Min, da geht es um die Klimadividende.

Das Pariser Klimaabkommen

ist eine Vereinbarung von 195 Vertragsparteien der Vereinten Nationen mit dem Ziel: Klimaschutz.

Für mehr Informationen, kann ich Euch diesen Text des Bundes-Umweltministeriums empfehlen.

Emission

heißt zu Deutsch erst einmal „Ausstoß“. Worum es hier geht, sind speziell Treibhausgas-Emissionen, also CO2 und ähnliche Gase, die durch die Verbrennung verschiedener kohlenstoffhaltiger Materialien wie Kohle, Diesel und Benzin, Erdgas, Holz oder Flüssiggas entstehen und „ausgestoßen“ werden. 

Warum das gefährlich ist; in aller Kürze:

Die Lufthülle unseres Planeten besteht aus verschiedenen Gasen, die über vielfältige Funktionen und Prozesse zu einem komplexen chemischen System verknüpft sind. Emission von Treibhausgasen ist per se nicht schlimm, jedoch emittieren wir Menschen seit der industriellen Revoulution so ungleich viel, dass das atmosphärische Gleichgewicht gestört wird. Und daraus folgt ein Anstieg der globalen Temperatur – die Erderhitzung.

Nachhaltigkeit

ist ein Handlungsprinzip zur Ressourcen-Nutzung, bei dem eine dauerhafte Bedürfnisbefriedigung durch die Bewahrung der natürlichen Regenerationsfähigkeit der beteiligten Systeme (vor allem von Lebewesen und Ökosystemen) gewährleistet werden soll. Nachhaltigkeit umfasst als Begriff sowohl die Schonung von Umwelt und Natur als auch die Ökonomie und Soziales. So umfassen die 17 „Ziele für nachhaltige Entwicklung“politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen (UN) zur Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene weltweit.

Klimaerhitzung

Mein Klima-Wording

Ein redaktioneller Kommentar: Ich nutze das Wort Klimawandel nicht mehr. Wandeln tut sich das Klima unentwegt. Die Krise, der wir entgegenblicken und in der wir schon mittendrin stehen, ist mehr als ein Wandel. Die Klimakrise ist Menschen gemacht und es handelt sich um eine abnormale Erhitzung, die gravierende Folgen nach sich ziehen wird.

Racial Profiling

bezeichnet man ein häufig auf Stereotypen und äußerlichen Merkmalen basierendes Agieren von Polizei-, Sicherheits-, Einwanderungs- und Zollbeamten, nach dem eine Person anhand von Kriterien wie Rassifizierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder nationaler Herkunft als verdächtig eingeschätzt wird und nicht anhand von konkreten Verdachtsmomenten gegen die Person.

Heteronormativität

Der gesellschaftliche Maßstab, der sagt Geschlechter seien „Mann und Frau“, diese gehörten zusammen und hätten die gesellschaftlichen Aufgaben „Lohn- und Fürsorge-Arbeit“ im konservativen Sinne aufzuteilen.

Das Bild der Eheleute mit Mann im Büro und Frau am Herd ist ein Paradebeispiel für Heteronormativität.

Strafgesetzbuch
(StGB)

§ 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise

  1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
  2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung

anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn Ärzte oder auf Grund Gesetzes anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichtet werden, welche Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 vorzunehmen.

 

(3) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Tat gegenüber Ärzten oder Personen, die zum Handel mit den in Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Mitteln oder Gegenständen befugt sind, oder durch eine Veröffentlichung in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern begangen wird.

 

(4) Absatz 1 gilt nicht, wenn Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen

  1. auf die Tatsache hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 vornehmen, oder
  2. auf Informationen einer insoweit zuständigen Bundes- oder Landesbehörde, einer Beratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz oder einer Ärztekammer über einen Schwangerschaftsabbruch hinweisen.

Strafgesetzbuch
(StGB)

§ 219 Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage

(1) Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen. Das Nähere regelt das Schwangerschaftskonfliktgesetz.

 

(2) Die Beratung hat nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle zu erfolgen. Die Beratungsstelle hat der Schwangeren nach Abschluß der Beratung hierüber eine mit dem Datum des letzten Beratungsgesprächs und dem Namen der Schwangeren versehene Bescheinigung nach Maßgabe des Schwangerschaftskonfliktgesetzes auszustellen. Der Arzt, der den Abbruch der Schwangerschaft vornimmt, ist als Berater ausgeschlossen.

Strafgesetzbuch
(StGB)

§ 218 Schwangerschaftsabbruch

(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  • gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
  • leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.

 

(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.

Recht auf Selbstbestimmung

Artikel 2 Grundgesetz

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 2 

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Vielfaltssensibilität

Beschreibt die Aufgabe – etwa von Medien oder der Politik – unsere Gesellschaft als plural anzuerkennen und diese Diversität sichtbar zu machen und zu fördern. Die Vielfaltssensibilität ist darauf ausgelegt staatliche Regelungen stets so auszugestalten, dass sie nicht nur auf den Prototyp des „Normmenschen“ (weiß, heterosexuell, nicht-behindert, mittelalt, christlich orientiert, cis-männlich, aus der Mittelschicht, mit deutschem Pass) ausgelegt ist, sondern auch auf minorisierten Menschengruppen zutrifft und ihre Wirkung entfalten kann.

Minorisierung

etwa „zur Minderheit gemacht werden“ oder „als minderwertig angesehen werden“. Eine Minderheit ist ein numerisch geringerer Teil einer Gesamtheit, der sich durch personale oder kulturelle Merkmale von der Mehrheit unterscheidet. Minorisiert sind Gruppen von Menschen, die aufgrund von Merkmalen, wie Sprache, Ethnie oder Religion, doch auch Moral-Vorstellungen, sexuelle Identität oder soziale Funktion, gesellschaftlich exklusiviert und hierdurch zur Minderheit erklärt werden.

Neoliberalismus

aus dem Griechischen für neu-freiheitlich. Wie der Klassische Liberalismus strebt diese wirtschaftsliberale Idee eine freiheitliche, marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung an. Eingriffe des Staates auf die Wirtschaft sollen laut dieser Idee auf ein absolutes Minimum gesenkt werden. Ein Leitsatz des Neoliberalismus lautet: „Alle sind ihres eigenen Glückes Schmied*in“.

Männlichkeit in Führungspositionen

Ich beschreibe hier Eigenschaften, die in der modernen Wirtschaft als Führungsqualität angesehen werden. Einen eindrucksvollen Beleg dafür, dass gerade die übersteigerten Attribute einen Menschen erfolgreich machen, boten die Psychologen Cynthia Mathieu, Craig S. Neumann, Robert D. Hare und Paul Babiak.

Eine weitere empfehlenswerte Ableitung und Kontextualisierung des Patriarchats findet sich beispielsweise in Karen Duves Essay „Warum die Sache schiefgeht“ (ISBN-10 : 3869711000)

Cis Gender

bezeichnet die Übereinstimmung von Geschlechtsidentität und dem Geschlecht, das einer Person bei der Geburt zugewiesen wurde. Cis steht hier im Unterschied zu Transgender-Personen (trans: „jenseitig, darüber hinaus“).

Lobby
Transparenz

Hier wird bald Millas Lobby-register zu finden sein.

Informationen zu einer/einem:

Abtreibung / Schwangerschaftsabbruch

Du bist schwanger und willst es (vielleicht) nicht mehr sein? – Dann brauchst Du eine unterstützende und respektvolle Gesprächspartner*in. Mit dieser Situation solltest Du nicht allein sein: sprich mit Freund*innen, Deiner Familie oder Partner*in. Eine vertrauliche aber unabhängige Beratung kannst Du auch in einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in deinem Ort suchen. Wo diese sind, findest du mit einer einfachen Googlesuche heraus. 

Und falls Du gern anonym bleiben willst, kannst du auch beim Hilfetelefon: „Schwangere in Not“ anrufen: 0800 40 40 020

Wichtig ist, dass dies Deine Schwangerschaft ist und es dementsprechend auch Deine Entscheidung ist, abzubrechen oder es nicht zu tun. Beratungen können zum Fortsetzen der Schwangerschaft ermutigen, sollten Dich aber auf keinen Fall unter Druck setzen. Und auch andersherum, kann die Beratung Dich darin bestärken, einen Abbruch vorzunehmen; lass diese Entscheidung aber niemanden anders für Dich treffen als Dich selbst!

Denn Du musst für dich entscheiden, ob du ein Kind möchtest oder es mindestens austragen willst – oder ob du mit der Entscheidung, jetzt kein Kind auszutragen und/oder zu erziehen, leben kannst. Niemand anderes kann entscheiden, was für dich richtig ist.

Hier erfährst du ein paar Basics zu den Methoden und zu Deiner rechtlichen Lage in Sachen Schwangerschaftsabbrüchen.

 

Abtreibung / Schwangerschaftsabbruch

Es gibt zwei medizinische Methoden, wie eine Schwangerschaft abgebrochen werden kann. 

  1. Eine kleine OP. Hierfür bekommst du eine örtliche Betäubung am Muttermund oder auch eine Vollnarkose, wenn Du das möchtest. Während der OP führt dein*e Ärzt*in einen Sauger in deine Gebärmutter ein und entfernt so das Schwangerschaftsgewebe durch Absaugen bzw. Ausschaben. Das dauert in der Regel nicht länger als 15 Min und nach einigen Stunden Erholung kannst Du wieder nach Hause gehen. Innerhalb der nächsten 7-10 Tage wirst Du harmlose Blutungen haben und es kann auch zu leichten Krämpfen kommen.
  2. Medikamente. Bis zu Deiner 9. Schwangerschaftswoche (also 9 Wochen nach dem letzten Regelblutung) kannst du Deinen Abbruch auch durch das Einnehmen von Medikamenten vollziehen. Dafür musst du deinen Arzt oder deine Ärztin dreimal besuchen.
    1. Beim ersten Besuch bekommst Du ein Medikament, durch welches die Frucht abstirbt und der Muttermund sich öffnet. 
    2. Durch ein weiteres Medikament nach etwa zwei Tagen wird das abgestorbene Gewebe von der Gebärmutter durch Kontraktionen (das heißt etwa: Sich Zusammenziehen) ausgestoßen. Dieser Vorgang kann in der Ärzt*innenpraxis oder mit Anweisung zu Hause passieren. Es kann schmerzhaft sein und geht mit Blutungen einher, die zwischen 2 Tagen und wenigen Wochen dauern können. 
    3. Der letzte Ärzt*innenbesuch – ein bis zwei Wochen später – ist dann zur Kontrolle, ob der Schwangerschaftsabbruch erfolgreich war. 

Beide Methoden verlaufen meistens ohne Komplikationen. Über alle Risiken und Nebenwirkungen wirst Du vorher natürlich trotzdem von Gynäkolog*innen aufgeklärt. 

Wichtig ist, dass Du NICHT versuchst, deine Schwangerschaft selbst zu beenden! Das ist gefährlich und nicht nötig!

 

Die rechtliche Lage

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche straffrei, wenn du vorher eine Beratung in der staatlichen Schwangerschaftskonflikberatungsstelle in Anspruch genommen hast. 

Dort kann Dir sicher auch bei der möglichen Auswahl von Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, geholfen werden. 

Deine Krankenkasse übernimmt Abtreibungen nur dann, wenn der Abbruch nach einer Vergewaltigung erfolgt oder aus medizinischen Gründen unabdingbar ist. Deshalb müssen die meisten Schwangeren, die abbrechen wollen mit Kosten rechnen. Die „Abtreibungspille“ etwa kostet zwischen 200 und 300 €. 


Für tiefergehende Informationen, kannst Du sehr gut auf der Website von
profamilia weitersuchen. Dort wird umfassend informiert und kann schließlich auch individuell weiterberaten werden. 

 

Übrigens:

Ich habe meine Info-Zusammenstellung für diese Website mit einer Medizinstudentin und einer Juristin ge-fact-checked. :)

Mündigkeit

Mit Mündigkeit wird seit der Philosophie der Aufklärung ein innere und äußere Vermögen zur Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Mündigkeit ist ein Zustand der Unabhängigkeit. Sie besagt, dass man für sich selbst sprechen und sorgen kann. Mündigkeit wird oft mit dem Begriff der Emanzipation in Zusammenhang gebracht.

Patriarchat

ein System von sozialen Beziehungen, maßgebenden Werten, Normen und Verhaltensmustern, das von Vätern und Männern geprägt, kontrolliert und repräsentiert wird.

Quoten

z.B. Frauenquoten

Die Frauenquote bezeichnet eine geschlechterbezogene Quotenregelung bei der Besetzung von Gremien oder Stellen. Der angestrebte Zweck der Frauenquote ist die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur. Eine Quote könnte etwa sein, dass mindestens 80 % aller Vorstandsmitglieder eines Vereins weiblich sein müssen.

Über dieses Thema werde ich auf dieser Website noch einen Blogeintrag schreiben, also stay tuned!

Intersektionalität

beschreibt die Überschneidung und Gleichzeitigkeit von verschiedenen Diskriminierungskategorien gegenüber einer Person. Eine Frau, die Kopftuch trägt etwa, erfährt eine andere Art von Sexismus als eine Frau ohne, weil sich ihr gegenüber sexistische Ressentiments mit solchen des anti-muslimischen Rassismus paaren. Diese “Intersektionalität” führt zu anderen, teilweise schlimmeren Ausgrenzungen.

Klassismus

bezeichnet Vorurteile oder Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft oder der sozialen Position und richtet sich überwiegend gegen Angehörige einer „niedrigeren“ sozialen Klasse; also Menschen, die in Armut leben.

Rassismus

Die strukturelle Diskriminierung aufgrund der vermuteten Herkunft eines Menschen anhand äußerer Merkmale, wie Aussehen, Kleidungsstil, Körpergröße oder Sprache. Rassisten beurteilen alle Menschen, die ihren eigenen Merkmalen möglichst ähnlich sind, grundsätzlich als höherwertig, während alle anderen (oftmals abgestuft) als geringerwertig diskriminiert werden.

Ageismus

Die Diskriminierung aufgrund des (scheinbaren) Alters. Der Ageismus geht davon aus, dass es eine Altersspanne im Leben gibt, in dem ein Mensch am „besten“ ist (etwa 35 – 60). Jüngeren oder Älteren werden Wesenszüge wie Selbstbestimmtheit oder Vernunft abgesprochen, was zu strukturellen Diskriminierungen führt.

Sexismus

Die strukturelle Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Sexismus folgt der Vorstellung, dass das männliche Geschlecht allen anderen überlegen sei und leitet daraus Ungleichbehandlungnen ab oder fördert sich selbst bestätigende Vorurteile.

Klimagerechtigkeit

Change the System
not the Climate!

Die Klimaerhitzung, als größte Krise unserer Zeit, stellt das Versprechen eines guten, gerechten Lebens für alle als Unmöglichkeit dar. Wir wissen es alle: Diese Zukunft ist wegen falscher Kompromisse und Tatenlosigkeit noch immer in höchster Gefahr. Die Erde, ihre Ressourcen und Lebewesen fallen der katastrophalen Ausbeutung unserer natürlich Lebensgrundlagen zum Opfer. Schon heute auf Kosten etlicher Inselstaaten, den Sahara-Ländern, Australien, Kalifornien, der Arktis, der Permafrostböden in Sibirien, quasi ganz Südostasien – aber vor Allem den Menschen und schützenswerten Lebewesen, die dort leb(t)en.

Mal anders ausgedrückt: Die Menschheit schafft sich ab und die Ersten, die untergehen, sind die Ärmsten, die Diskriminierten und die Zukünftigen, also die folgenden Generationen.

Und dabei wissen wir bereits seit Jahren, wie wir es schaffen könnten, die Klimakrise und ihre katastrophalen Folgen zu begrenzen. Es braucht einen Wandel in der ganzen Gesellschaft, hin zu einem nachhaltigen Leben im Einklang mit den natürlichen Ressourcen. Eine klimaneutrale Welt muss auch gar nicht ungemütlich oder entbehrungsreich sein. Im Gegenteil: eine klimaneutrale Zukunft birgt schöne, naturnahe Begegnungsorte, leckere regionale Gerichte und eine gesunde Gesellschaft.  Diese Ideen für ein klimaneutrales Leben werden viel besprochen, im Privaten – soweit ökonomisch möglich – umgesetzt und vor Allem befürwortet. Aber immer und immer wieder, wurde der Moment in der Politik verpasst, das schier unendlich Wachstum unserer Emissionen einzudämmen

Ein Wandel
muss her

Ein Wandel
muss her

das Pariser Klimaabkommen ist
nicht verhandelbar!

Deshalb ist es jetzt umso wichtiger zu betonen: das Pariser Klimaabkommen ist nicht verhandelbar! – Was völkerrechtlich schon seit 2015 bindend ist, muss jetzt Einzug in die große Politik finden: Das 1,5-Grad-Ziel können wir schlicht nicht auf Einzelne abwälzen. Es braucht hier politische Entscheidungen, Druck und neue Infrastrukturen, große Ideen und gesellschaftliche Transformationsprozesse. Neben dem obligatorischen Kohleausstieg, braucht es die CO2-Steuer mit sozialer Klimadividende, neue, erneuerbare Energie- und Wärmekonzepte, eine gemeinwohlorientierte Wirtschaft, die Abkehr von der industriellen Massentierhaltung und Landwirtschaft, energiesanierte Gebäude und neue Technologien, die uns Bauen und Entwickeln ohne die Entstehung von grauer Energie erlauben. Und natürlich müssen wir all diesen Wandel demokratisch abbilden, Hand in Hand mit Bildung für nachhaltige Entwicklung.

Sagen wir, wie es ist: Wir wissen eigentlich schon längst, wie es gehen kann und auch, wie viel Zeit und Emissions-Budget wir noch haben, um den Wandel zu vollziehen. Der Weltklimarat etwa gab schon in seinem Sonderbericht 2018 bekannt, dass wir weltweit noch 420 Gigatonnen CO2 (und Äquivalente) emittieren dürften, bis wir das 1,5-Grad-Ziel gerissen hätten. wir bis Wir müssen es nur beim Namen nennen und dieses Klima-Budget festschreiben, verbindlich machen und es als Leitlinie an unser politisches Handeln anlegen. Und wir müssen endlich damit aufhören, finanziell an Zukunftsprojekten herumzusparen: In Anbetracht der Investitionen, die wir für den Klimaschutz brauchen, gerade um ihn international und auch national sozial erträglich zu gestalten, ist die Schuldenbremse auf allen Ebenen unhaltbar.

Gerade in Anbetracht der internationalen Folgen der Klimakrise müssen aber auch jetzt schon Abwägungen bezüglich bereits eintretender und kommender Klimafolgeschäden getroffen werden. Mir ist dabei eines besonders wichtig: Wir müssen allen Menschen, die aufgrund der Klimakrise ihre Heimat verlassen müssen, alle staatsbürger(*innen)lichen Rechte eines europäischen Landes ihrer Wahl zusprechen. Wir brauchen diesen sogenannten Klimapass, um die Verantwortung für eine krisengeschüttelte Menschheit und die individuellen Schicksale zu tragen, für deren Elend wir durch koloniale Zusammenhänge, andauernde Ausbeutung und haltlosen Turbokapitalismus zu unseren Gunsten mitschuldig sind. Über das Thema Klimapass und die internationale Solidarität in Bezug auf die Klimakrise werde ich noch einen Blogeintrag veröffentlichen. Wenn dich das also interessiert: Stay tuned!

Wir brauchen diesen Klimapass, um die Verantwortung für eine krisengeschüttelte Menschheit zu tragen.

(Queer-)
Feminismus

In unserer Gesellschaft ist die “Männlichkeit”
an der Macht.

Diese Vorherrschaft des Mannes heißt Patriarchat. Und das sorgt für ein Machtverhältnis, das nicht nur per se cis Männer bevorzugt, sondern auch vermeintlich männliche Verhaltensweisen reproduziert: ungesunder Egoismus, respektlose Dominanz oder auch knallhartes Durchsetzungsvermögen, brenzlige Risikobereitschaft, übersteigertes Selbstvertrauen und unbegrenzte Einsatzbereitschaft. Sie prägen das Bild der selbsternannten Elite unserer Gesellschaft. Schlimmer noch: Sie setzen sich im neoliberalen System nicht nur durch, sie verhindern durch teils gewaltvolle oder schlicht strukturell diskriminierende Verhaltensweisen aktiv das Erstarken von minorisierten Gruppen und dieser Männlichkeit widerstrebenden Charakterzüge, wie Empathie, Sanftmut, Selbstlosigkeit.

Für die Emanzipation und Stärkung derer, die momentan noch durch das bestehende System minorisiert werden, brauchen wir auch bundesweit ein vielfaltsensibles Parité-Gesetz, also ein Gesetz, das dafür sorgt, dass alle Geschlechter zu gerechtem Anteil in den Parlamenten vertreten sind.

Durch verbindliche Quoten und starke Strukturen für die Antidiskriminierung kann dieses Machtgefüge aufgebrochen werden und Einfluss, Kapital sowie Wertschätzung umverteilt werden. Über all diese Ideen lässt sich bekanntlich streiten, warum ich sie für richtig und wichtig halte, werde ich in den kommenden Monaten in einem eigenen Blogeintrag erklären. Also Stay tuned!  Ich streite für die Veränderung der gegebenen Umstände hin zu einer Gesellschaft, in der nicht Egoismus sondern Empathie das maßgebliche Kriterium für gute Führung ist. Und ich kämpfe für eine Welt, in der die sogenannte Care-Arbeit, ob bezahlt (z.B. Pflegeberufe) oder unbezahlt (z.B. Kindererziehung), als echte, harte Arbeit anerkannt, wertgeschätzt und angemessen entlohnt, sowie gleichmäßig auf die Geschlechter verteilt wird.

Gegen
Diskriminierung

Gegen
Diskriminierung

Alle Menschen haben
ein Recht auf Selbstbestimmung.

Das gilt in Bezug auf ihre Lebensgestaltung, ebenso wie auf ihren eigenen Körper. Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen durch § 218 im Strafgesetzbuch steht dem entgegen. Dieser Paragraph und die die darauffolgenden §§ 219 und 219a, die den freien Informationszugang, sowie die ergebnisoffene Beratung im Falle eines Schwangerschaftskonflikts verbieten, stehen im Widerspruch zur Entscheidungsfreiheit und körperlichen Selbstbestimmung von Schwangeren. Deshalb ist für mich ein notwendiger Schritt, die §§ 218 bis § 219b ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Schwangerschaftsabbrüche sind zuallererst medizinische Eingriffe und sollten auch dementsprechend betrachtet und reguliert sein.

Wir Frauen müssen uns im Kampf gegen das Patriarchat mit allen zusammen tun, die die gleichen Kampf gegen die Diskriminierung des Patriarchats kämpfen, wie wir: Lesben, Schwule, Bi-Sexuelle, trans*, inter, queere Personen (LSBTIQ*) und andere Menschen, die durch das heteronormative Raster fallen, sind wichtige Verbündete für den Kampf gegen Genderstereotypen. Wir müssen lernen, uns gegenseitig glänzen zu lassen, unsere Existenz und unsere Emanzipation sichtbar zu machen und gemeinsam queerfeministische Erfolge zu feiern. Denn genau das ist Queerfeminismus für mich: Anerkennen, dass Menschen so und anders sind, gemeinsame Kämpfe gemeinsam kämpfen und geschlossen dafür eintreten, dass Stereotype nicht mehr sind als eine Erfindung, aber mit diskriminierenden Folgen, die es abzuschaffen gilt. Hier steht auch der Staat in der Pflicht: Aus Artikel 3 unseres Grundgesetzes lässt sich eine staatliche Schutzpflicht für Menschen mit Diskriminierungserfahrung folgern und dadurch den Auftrag an staatliche Institutionen, bestehende Ungleichheiten durch passende Maßnahmen auszugleichen. Diese Aufgabe müssen wir ernst nehmen. Dies gilt nicht nur für Frauen und LSBTIQ*, sondern für alle Menschen, die durch das bestehende System ausgegrenzt und kleingehalten werden. Beispielsweise müssen wir aktiv gegen Racial Profiling vorgehen, in vielfaltssensible Bildungsarbeit investieren und die Selbstbestimmungsrechte von geistig sowie körperlich Beeinträchtigten stärken. 

Mir ist wichtig zu betonen, dass verschiedene Diskriminierungsformen nicht im luftleeren Raum stehen. Rassismus oder Klassismus gehen beispielsweise oftmals Hand in Hand mit Sexismus und wirken sich auf Individuen unterschiedlich aus. Eine Frau, die Kopftuch trägt, erfährt eine andere Art von Sexismus als eine Frau ohne, weil sich ihr gegenüber sexistische Feindseligkeit mit solchen des anti-muslimischen Rassismus paaren. Diese Intersektionalität führt zu anderen, teilweise schlimmeren Ausgrenzungen. Deshalb muss Feminismus immer solidarisch sein!

Insgesamt lässt sich urteilen: Feminismus geht uns alle an, es geht um die Befreiung aller Menschen. Es geht um Emanzipation von Gender-Zwängen und festgefahrenen Normen, hin zur freien Wahl, selbstbestimmter Entwicklung und Gleichstellung aller.

Feminismus geht uns alle an, es geht um die Befreiung aller Menschen.

Kinder
und Jugend

Die Zukunft gehört denen, die darin wohnen!

Wir jungen Menschen bringen neue Perspektiven auf Politik und Gesellschaft mit, haben frische Ideen und andere Handlungsoptionen. Wir können in Zukunftsfragen den entscheidenden Druck machen und uns mit lauten Stimmen für eine bessere Welt einsetzen: Denn es geht um unsere Welt, unsere notwendigen Veränderungen und unsere Zukunft.

Das politische Klima für gute Zukunftspolitik braucht diesen Druck unserer jungen Generation, unsere Betroffenheit, unsere lauten Stimmen und unsere Einsatzbereitschaft für den Wandel. Es braucht unseren Mut, unsere Radikalität und unsere Kreativität: Die Power unserer guten Ideen.

Es ist ein Unding, dass willkürliche Wahlaltersgrenzen darüber bestimmen wollen, wer in dieser Gesellschaft „vernunftbegabt“ sei. Ich werde mich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass gerechte Teilhabe junger Menschen in allen demokratischen Feldern gelebte Praxis wird: Wir brauchen effektive Mittel zur Beteiligung, durch schlagkräftige Jugendparlamente und/oder Beiräte junger Menschen, wir brauchen flächendeckende Demokratiebildung und natürlich die Abschaffung von Wahlaltersgrenzen. Es wird Zeit, dass endlich auch diejenigen bei Zukunftsfragen mitbestimmen können, die in ihr wohnen.

Über das Thema Wahlaltersgrenzen werde ich in den kommenden Wochen noch einen eigenen Blogeintrag schreiben. Also, wenn Euch das tiefergehend interessiert: Stay tuned! 

Denn die strukturelle Diskriminierung aufgrund des Alters – Ageismus genannt – ist für Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsenen nicht nur in Bezug auf ihre Herabwürdigung und das Absprechen von Rationalität und Weisheit ein Problem. Sie ist auch Gradmesser für den Politikstil in allen Bereichen. 

jugendgerechte
Politik

jugendgerechte
Politik

Politik ist die Instanz unseres Zusammenlebens, die die gemeinsamen Regeln für alle Menschen festlegt.

Auf jeden Fall würde “jugendgerechte” Politik eine echte Veränderung in der politischen Kommunikation bewirken: Viele Betrachtungen von gesellschaftlichen Zusammenhängen werden in der Politik stark intellektuell und akademisch verfasst: “Jurist*innen-Deutsch” wird das dann genannt, oder die Fachsimpelei wird auf die wissenschaftliche Herleitung geschoben. Die Vermittlungsposition, die die Politik inne hat, fordert aber eigentlich gerade Abgeordnete und Parteien dazu auf, komplexe Sachverhalte so zu formulieren, dass sie verständlich sind. Politik ist die Instanz unseres Zusammenlebens, die die gemeinsamen Regeln für alle Menschen festlegt. Sie strukturiert uns alle – deshalb sollte sie nicht unverständlich und ausschließlich „Expert*innen-Sache“ sein. Wir brauchen einen einfachen Einstieg, echte Vorbilder für alle, Mitmachmöglichkeiten und vor allem eine Sprache, die wir alle verstehen können. – Davon profitieren nicht nur junge Menschen, sondern weite Teile der Bevölkerung.

Politik für die junge Generation oder auch familiengerechte Politik kann aber auch einfach nachhaltig zukunftsweisende Veränderungen mit sich bringen. In unserem Grundgesetz beispielsweise spielen Kinder bisher keine eigenmächtige Rolle, sie werden vielmehr als “Regelungsgegenstand” ihrer Eltern definiert. Dementsprechend fehlen hier substanzielle Schutzrechte sowie das Recht auf Selbstbestimmung und Freiheit. Wir brauchen endlich starke Kinderrechte im Grundgesetz! Nicht nur, dass dies längst überfällig ist: Durch eine solche Ergänzung hätten das Wohl des Kindes bei staatlichen Entscheidungen ein größeres Gewicht; würde sogar zur staatlichen Pflicht werden. Sie würde Anlass liefern, beispielsweise konsequenter gegen die Klimakrise vorzugehen, die derzeit größte Frage der Generationengerechtigkeit, aber auch gegen ungerechte Bildungschancen oder sexuellen Missbrauch. Natürlich werden die Klimakrise, Bildungsungerechtigkeit und häusliche Gewalt nicht nur durch neue Kinderrechte beseitigt sein. Sie müssen durch eigene Lösungen und Strategien bekämpft werden, aber die Verankerung einer staatlichen Schutzpflicht könnte eine neue Anlässe bieten, sich den Themen anzunehmen. – Natürlich auch im Kampf gegen Kinderarmut. Hier möchte ich mich explizit für die Einführung der Kindergrundsicherung einsetzen. Dass immer noch jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut aufwachsen muss, ist eine Katastrophe! Deshalb unterstütze ich die Forderung nach einem einheitlichen Garantiebetrag für jedes Kind, der das derzeitige Kindergeld ablöst und aufstockt, plus den ergänzenden und variablen GarantiePlus-Betrag für einkommensschwache Familien.

Mehr Informationen zu dieser konkreten Idee, gibt  es hier. Wir müssen gemeinsam sicherstellen, dass auch wirklich alle Kinder mit guten Chancen in ihr Leben starten können.

Denn wir, die “Jugend von Heute”, sind die Gestalter*innen von morgen – auch heute schon! Wir sollten geschützt, gestützt und unterstützt werden.

Denn wir,
die “Jugend von Heute”, sind die Gestalter*innen von morgen.
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